|
1.
Was versteht man unter dem "H-Kennzeichen"?
|
|
Das
H-Kennzeichen ist ein spezielle Kennzeichen für
historische Fahrzeuge. Es sieht wie ein übliches
Kennzeichen aus, endet allerdings aber mit dem Buchstaben
"H" (H = historisch).
Wurde
Ihr Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals in
den Verkehr genommen und befindet sich in einem
überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand,
besteht die Möglichkeit, Ihr Kfz als Oldtimer
zuzulassen. Es erhält nach dem Durchlauf und
Bestehen eines behördlich festgelegten Verfahrens diese historische H-Kennzeichen.
Der
besondere Reiz dieses H-Kennzeichens besteht darin,
dass eine deutliche Vergünstigung bei der Kfz-Steuer,
unabhängig von Schadstoffklasse und Motorhubraum,
eintritt. Das Kennzeichen ist das ganze Jahr
über gültig, eine Kombinieren mit einem
Saisonkennzeichen ist allerdings nicht möglich.
Abweichend
von dem 07-Youngtimer-Kennzeichen kann Ihr Fahrzeug
ohne Einschränkungl zu jeder Zeit auf unseren Straßen als Alltagsfahrzeug bewegt werden.
|
|
2.
Die Entstehungs-Geschichte und gesetzliche Grundlage
des "H-Kennzeichens".
|
|
Zur
Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
wurde am 28. Juli 1997 die 25. Verordnung zur Änderung
der straßen- verkehrsrechtlichen Vorschriften
für das Oldtimer-Kennzeichen (Nr. I-1180) im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am
29.7.97 in Kraft.
Somit
können historisch erhaltenswerte Fahrzeuge,
welche älter als 30 Jahre sind das Oldtimerkennzeichen
(H-Kennzeichen) erhalten und die neuen steuerlichen
Regelungen in Anspruch nehmen.
|
|
3.
Kosten des "H-Kennzeichens".
|
- Die
Steuer für das H-Kennnzeichen beträgt
191,73 € pro Jahr. Da Sie Ihren Oldtimer allerdings
jederzeit an- und abmelden können, bezahlen
Sie nur für die zugelassene Zeit.
- Die
Gebühr für die Ausstellung
des Oldtimerkennzeichens entsprechen den Angaben
bei Neuzulassungen oder Umschreibungen eines
„normalen Kfz“. Diese beträgt ca. 25,-Euro
zuzüglich der Gebühren für die
Meldung an das KBA. Auf Wunsch des Besitzers
kann ein Wunschkennzeichen erteilt werden. Dieses
kostet ca.10,00- Euro zusätzlich zur der
normalen Gebühr.
- Die
Kosten für die Hauptuntersuchung
("TÜV") welche alle zwei Jahre
durchzuführen ist
- Weiterhin
muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden.
Hier
der Auszug aus dem Angebot (2005) eines Versicherungs-Agenten:

Ein
Vergleich durch die einschlägigen Versicherungsmakler
empfiehlt sich sehr, da je nach Versicherer doch
recht starke Schwankungen bei der Prämie auftreten.
|
|
4. Voraussetzung für die Erteilung des "H-Kennzeichens".
|
|
Grundsätzlich
bestehen zwei Hauptvoraussetzungen für die
Erteilung eines solchen H-Kennzeichens:
- Die
eine Voraussetzung besteht im Alter des Fahrzeuges.
Diese muss mindestens 30 Jahre betragen.
- Die
andere besteht darin, dass ein Gutachten
erstellt werden muss, das bewertet, ob das anzumeldende
Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut
eingestuft werden kann.
Bei
der Frage
des Alters
gehen die Auffassungen der Straßenverkehrsämter
auseinander. Einige Straßenverkehrsämter
bestehen auf das exakte Datum der Erstzulassung,
andere Zulassungsstellen beziehen sich lediglich
auf das Jahr.
Sofern
beispielsweise ein Fahrzeug am 31.07.1975 zum Straßenverkehr
zugelassen wurde, nehmen einige Straßenverkehrsämter
eine H-Kennzeichenzulassung erst ab dem 01.08.05
vor. Andere stellen auf das Jahr ab und erteilen
ein H-Kennzeichen bereits für den 03.01.05.
Dies mag als reine Willkür erscheinen, die
Straßenverkehrsbehörden können dies
jedoch im Bereich der eigener Verantwortung regeln.
In
dem benötigten
Gutachten
wird der Gutachter (TÜV oder DEKRA) überprüfen
ob die benötigten Kriterien für die Erteilung
einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gemäß
$ 21c StVZO vorhanden sind.
Hierbei
findet auch die Überprüfung im Umfang
einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (zweijahres-TÜV")
oder nach längerer Stillegung die Untersuchung
nach §21 ("Vollabnahme") statt
Begutachtet
werden Originalität, und Verkehrstauglichkeit.
Gleichzeitig wird der Erhaltungszustand bzw. der
Pflegezustand überprüft. Dieser muss mindestens
die Note 3 erreichen und das Fahrzeug darf keine
Durchrostung aufweisen.
Hier
die wichtigsten Kriterien:
- Farbe
und Lackzustand: Einfarbige
Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch
in Metallic-Schattierungen. Paintbrush auf der
Motorhaube werden nicht akzeptiert. Zum Zustand
des Lacks heißt es: „Je älter das
Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind
möglich.“
- Rost:
Eine Rostlaube
kann nicht positiv begutachtet werden, auch
wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette
möglich wäre.“
- Rahmen:
Fachgerechte
Reparaturen sind notwendig. Schweißarbeiten
nach Patchwork-Art werden nicht akzeptiert werden.
- Bremsen:
Änderungen,
die der Verkehrssicherheit dienen, wie z. Bsp.
der Austausch einer Seilzugbremsen durch eine
hydraulische Bremsanlage sind möglich.
- Innenausstattung:
Hier
wird, wie generell auf weitgehende Originalität
geachtet. Original- Komponenten dürfen
nicht durch Produkte anderer Herstelle ausgetauscht
worden sein. Als übermäßiger
Stilbruch wird betrachtet, wenn beispielsweise
die Sitze nachträglich mit einem Stoff
im Zebra-Look überzogen wurden. Der Einbau
eines modernes Autoradios ist statthaft.
- Licht:
absolut
inakzeptabel ist der Austausch der originalen
Scheinwerfer
- Reifen
und Räder: Entscheidend
ist der Räderkatalog für den betreffenden
Fahrzeugtyp . Alle Umrüstungen, die dort
aufgeführt sind, werden akzeptiert. Ist
im jeweiligen Räderkatalog kein Vermerk,
dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern
breiter sein als im Original
- Abgasanlage:
Umweltschutz
geht vor Originalität Der Einbau eines
Katalysators im Oldtimer wird akzeptiert.
Detaillierte
Informationen erhalten Sie hier im Anforderungskatalog
des TÜV-Südwest,
welcher im Jahre 1999 veröffentlicht wurde.
|
|
5.
Erteilung des "H-Kennzeichens".
|
- Erkundigen
Sie sich zuerst, bei Ihrer Zulassungsstelle,
ob ihr Fahrzeug aufgrund seines Alters als
Oldtimer akzeptiert wird (Akzeptanz aufgrund
des Zulassungs-Jahres oder des genauen Datums).
- Ist
die Zustimmung seitens der Zulassungsstelle
gegeben, so vereinbaren Sie einen Termin bei
einem Gutachter (TÜV oder Dekra). Dort
wird das benötigte Gutachten erstellt werden,
welches mindestens folgende Angaben erhalten
muss:
•
den Hersteller des Fahrzeuges einschließlich
der Schlüsselnummer,
•
die Fahrzeug-Ident-Nummer,
•
das Jahr der Erstzulassung,
•
die Feststellung, dass dem Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen
zugeteilt werden kann,
•
Ort und Datum des Gutachtens,
•
die Unterschrift mit Stempel und Kennnummer
des amtlich anerkannten Sachverständigen.
- Nach
der, sicherlich positiven Bewertung Ihres Oldtimers
werden Sie wieder vorstellig bei Ihrer Zulassungsstelle,
wobei folgende Dokumente notwendig sind:
- Ist
Ihr Fahrzeug bereits angemeldet, so benötigen
Sie:
- Personalausweis
oder Reisepass und Meldebestätigung,
- Fahrzeugbrief,
- Fahrzeugschein,
- Kennzeichenschilder,
- Gutachten
nach § 21 c StVZO und Gutachten
im Umfang § 29 StVZO des TÜV,
- Ist
Ihr Fahrzeug abgemeldet, so benötigen
Sie:
- Personalausweis
oder Reisepass und Meldebestätigung,
- Fahrzeugbrief,
- Grüne
Abmeldebescheinigung,
- Versicherungsbestätigung
(Deckungskarte),
- Gutachten
nach § 21 c StVZO und Gutachten
im Umfang § 29 StVZO des TÜV,
falls eine gültige Betriebserlaubnis
noch vorhanden ist,
- Gutachten
nach § 21 c StVZO und Gutachten
§ 29 StVZO des TÜV, falls
die Betriebserlaubnis erloschen ist.
- Innerhalb
der An- / Um-Meldung ändert die Zulassungsstelle
die Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief in
'98' (ergänzt mit dem Wort 'Oldtimer').
Das bisher benutzte Kennzeichen kann erhalten
bleiben, es wird lediglich ein 'H' angehängt.
|
|
6.
Einschränkungen des "H-Kennzeichens".
|
|
Im
Vergleich zum 07-Kennzeichen gibt es seitens des
Gesetzgebers keinerlei Einschränkungen. Ihren
Oldtimer können Sie zu jeder Zeit bewegen und
auch vor dem Aldi oder bei Ihrer Freundin parken.
Der Ehren-Kodex ist allerdings, dass Ihr Oldtimer
der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes"
dient und Sie diesen dementsprechend stilvoll im
Strassenverkehr bewegen.
Der
grosse Nachteil ist, dass eine saisonbedingte Zulassung
nicht möglich ist. Dies ist zwar unverständlich,
da jeder verantwortungs- bewusste Oldtimer-Liebhaber
seinen automobilen Schatz bei Minus-Temperaturen,
Matsch, Salz und Schnee überwintern lassen
wird, allerdings war hierbei der Finanz-Minister
sicherlich um seine Einnahmen besorgt.
|
|
7.
Vorteile des "H-Kennzeichens".
|
|
Der
grosse Vorteil des H-Kennzeichens ist, dass Sie
es einmal so richtig "krachen" lassen
können. Es gibt phantastische amerika- nische
Schlitten, älter als 30 Jahre, im Original-Zustand
und mit mehr als 7,0 Liter-Maschinen. Vereinzelt
sogar in der Diesel-Version! Die Angelegenheit mit
dem Katalysator überlassen wir Ihrem "grünen
Gewissen". Die Alt-68-er, inklusive Trittin
sterben eh bald aus.
Gönnen
Sie sich Ihren Kindheits-Traum und das für
nur 191,73 €
Steuern im Jahr.
|
|
Mit
der Zuteilung des H-Kennzeichens wird Ihr Automobil
offiziell als Oldtimer und somit als automobiles
Kulturgut mit all seinen Vorteilen, "geadelt".
Der Weg dorthin kann allerdings steinig und teuer
sein, das Sie die Originalität zertifizieren
lassen müssen.
Die
Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug mit diesem historischen
Kennzeichen zulassen möchten oder nicht, liegt
ganz an Ihnen. Es besteht immer noch die Möglichkeit,
Ihren Oldtimer konventionell und mit einem Saison-Kennzeichen
zulassen. Bei hubraumschwachen Fahrzeuge mit Saisaon-Kennzeichen
hann dies unter Umständen preisgünstiger
sein.
Ein
grosser Nachteil besteht darin, dass man vor der
Oldtimer-Zulassung sich mit einem Gutachter "rumschlagen"
muss, wobei man einerseits seiner Einstellung zu
- und Erfahrung mit Oldtimern, andererseits seiner
"Tagesform" ausgeliefert ist.
|

|