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1.
Was versteht man unter dem "07-Kennzeichen"?
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Das
07-Kennzeichen ist ein rotes Dauer-Wechselkennzeichen, welches
für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig benutzt
werden kann. Es kann an allen motorisierten Fahrzeugen
angebracht werden, welche mindesten 20 Jahre alt
sind. Bei raren und historisch wertvollen Fahrzeugen
kan das Alter auch jünger als 20 Jahre sein.
Grundsätzlich
dient dieses Wechselkennzeichen der Erhaltung und
Pflege von Fahrzeugen, welche die 30- Jahresgrenze
des H-Kennzeichens noch nicht erreicht haben. Es
ermöglicht somit Fahrzeuge, die aus Altersgründen
aus dem Alltagsbetrieb ausgeschieden sind, zu pflegen,
zu restaurieren und zu bewegen, bis ihnen mit 30
Jahren ein H-Kennzeichen als Oldtimer zugeteilt
werden kann.
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2.
Die Entstehungs-Geschichte und gesetzliche Grundlage
des "07-Kennzeichens".
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Der
ehemaligen Bundes-Verkehrsministers Wiesmann war
der Initiator dieses roten 07-Kennzeiches. Von der
Vorstellung des Verordnungsgebers her, ist es ein
Kennzeichen für Sammler alter Fahrzeuge im
Sinne eines Wechselkennzeichens, welches dem Sammler
ermöglichen soll, ganze Sammlungen von Fahrzeugen
im Straßenverkehr rollfähig zu halten,
ohne sie im Alltag bewegen zu dürfen.
Gesetzliche
Grundlage ist die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO,
sowie die StVZO selbst. Mit dieser Ausnahme- verordnung
fand der Begriff “Oldtimer” im Jahre 1994 erstmals
begrifflich Erwähnung, ohne jedoch hier genau
definiert worden zu sein.
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3.
Kosten des "07-Kennzeichens".
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- Die
Steuer für das Kennnzeichen für
die Zulassung für ein oder mehrere Automobile
beträgt 191,73 € pro Jahr,
- Für
die Zuteilung des roten 07-Kennzeichen
werden bei der Zulassungsstelle einmalig bis zu 205,00 Euro
berechnet. Hier gibt es allerding deutlich preisliche Unterschiede der jeweiligen
Zulassungsstelle. Den genauen Betrag bitte in
eurem zuständigen Amt erfragen
- Weiterhin muss eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden. Das
Kennzeichen selbst, nicht das oder die einzelnen
Fahrzeuge bedürfen eines speziellen Versicherungsschutzes
für Old- oder Youngtimer. Die Prämie
errechnet sich hier nicht – wie üblich
– nach Fahrzeugalter, KW, Regional- oder Typenklassen,
sondern allein nach dem Hubraum des hubraumstärksten
Fahrzeugs.
Hier
der Auszug aus dem Angebot (2005) eines Versicherungs-Agenten:

Ein
Vergleich durch die einschlägigen Versicherungsmakler
empfiehlt sich sehr, da je nach Versicherer doch
recht starke Schwankungen bei der Prämie auftreten.
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4. Voraussetzung für die Erteilung des "07-Kennzeichens".
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Aus der genannten 49.
Ausnahmeverordnung der StVZO
ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Erteilung des Kennzeichens:
- Die
Zuverlässigkeit des Fahrzeuginhabers muss
gegeben sein:
Zuerst
ist das Einwohnermeldeamt aufzusuchen und dort
ein Antrag auf Erstellung eines polizeilichen
Führungszeugnisses zu stellen. Hierbei
wird über das Bundeszentralregister in
Berlin geprüft, ob etwaige Verkehrsstraftaten
vorliegen, die der Erteilung des begehrten Kennzeichens
entgegenstehen. Das Einwohnermeldeamt ist anzuweisen,
das angeforderte Führungszeugnis direkt
an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden,
die die nachfolgende Antragstellung als örtlich
zuständig bearbeitet.
Die Kfz-Zulassungsstelle
fordert außerdem einen Auszug aus der
Verkehrssünderkartei des Antragstellers
beim KBA an und läßt sich die Anzahl
der dort vermerkten Strafpunkte mitteilen. Je
nach Strenge vor Ort sind bei Erteilung des
07-Kennzeichens bis zu fünf Strafpunkte
zulässig. Es sind jedoch nicht wenige Zulassungsstellen
bekannt, die strikt null Punkte einfordern und
andernfalls die Erteilung verwehren.
- Bei
dem Fahrzeug muss es sich um Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handeln:
Das benannte Alter von 20 Jahren ist zumeist
kein unüberwindbares
Hindernis. Kann man als Antragssteller zusätzlich nachweisen kann, dass das
Fahrzeug mit einem Bestand von bis zu 1.000 Exemplaren verzeichnet ist, kann das 07-Kennzeichen
auch für solche Fahrzeuge erteilt werden, die die noch keine 20 Jahre alt
sind.
- Das
Fahrzeug muss stillgelegt worden
sein: Nach 12 Monaten erlischt das Fahrzeug automatisch aus der
Statistik des KBA in Flensburg. Somit wird eine
verdeckte Doppelanmeldungen verhindert.
- Vorhandensein
eines Alltagsfahrzeuges: Einige
Strassenverkehrsämter verlangen den Nachweis
des Zugriffes auf ein normal angemeldetes Kraftfahrzeug,
da der der Betrieb des 07-Kennzeichen einige
Einschränkungen aufweisst
- Das
Fahrzeuges muss verkehrssicher sein:
Der Nachweis über die Verkehrssicherheit
(Bremsen, Leuchten und Blinker) lässt sich
über Ihre TÜV- oder Dekra-Niederlassung
darlegen.Ein solches Gutachten kostet etwa
35,- EUR. Es ersetzt nicht die allgemeine Hauptuntersuchung
nach § 29 StVO, sondern bleibt ein „07-Sondergutachten“.
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5.
Erteilung des "07-Kennzeichens".
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Die
Antragstellung selbst erfolgt formlos durch
das Verfassen einiger kurzer Ausführungen,
mit denen der Wille des Antragstellers zur fortlaufenden
Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Ausfahrten
zu bekunden ist. Die Kfz-Zulassungsstelle
fertigt im Zuge der Antragstellung Kopien der Kfz-Briefe
sowohl des Alltagsfahrzeugs, als auch der für
das Oldtimerkennzeichen vorgesehen Fahrzeuge an.
Wurden
nach dem Eintreffen sowohl des Zentralregisterauszugs
aus Berlin als auch der Auskunft zum Punktestand
aus Flensburg (ca. (6 bis 8 Wochen), alle Voraussetzungen
erfüllt, wird man als Antragsteller schriftlich
zu der Zulassungsstelle "geladen" und
das rote Youngtimer-Kennzeichen wird erteilt. Zusätzlich
erhält man einen “besonderen Fahrzeugschein”, in dem die,
dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom
Sachbearbeiter der Zulassungsstelle eingetragen und abgestempelt werden. Der
Antragssteller hat dies jeweils zu unterschreiben.
Erteilt wird dieses Kennzeichen zunächst nur
für ein Jahr auf Probe. Dieses kann im Anschluss, wenn keine Unregelmäßigkeiten
aufgetreten sind, unbefristet bis auf Widerruf verlängert werden.
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6.
Einschränkungen des "07-Kennzeichens".
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Der große Nachteil des 07-Kennzeichens ist die
eingeschränkte Verwendbarkeit der in dem besonderen
Fahrzeugschein verzeichneten Fahrzeuge. Diese dürfen nur unter folgenden
Voraussetzungen im Straßenverkehr bewegt
werden:
- Fahrten
von und zu der Teilnahme einer Oldtimer-Veranstaltungen,
- Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses
(Probefahrt),
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der
Wartung.
- Überführungsfahrten,
- Prüfungsfahrten
und Instandhaltungsfahrten: (unter Hinweis
auf die Instandhaltung der Fahrzeuge des Bundes
für den Katastrophenschutz wird folgender
Sachverhalt dargelegt: "Die
Fahrzeuge des Bundes sollen zur Vermeidung von
Standschäden monatlich 50 km (600 km/Jahr)
bewegt werden".
www.bva.bund.de)
Diesem Sachverhalt kann man sich anschliessen
- Probleme bei
Grenzübertritten: Für
Fahrten ins Ausland gibt es Info-Blätter (je Sprache ein Blatt DIN A 4) beim
DEUVET (Berner Straße 75, 60437 Frankfurt) in Englisch, Französisch,
Italienisch, Spanisch, Dänisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch, Griechisch und
Niederländisch erhältlich. Bei Bestellungen einen ausreichend frankierten
Briefumschlag beilegen.
Das Bundesverkehrsministerium hat bestätigt, dass -
vorausgesetzt das Fahrzeug ist ordnungsgemäß für Auslandsfahrten versichert -
seitens des Ministeriums keine Bedenken bestehen, mit roten 07-Kennzeichen ins
Ausland zu fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eintragung der
Fahrzeugdaten im roten Fahrzeugschein und insbesondere im roten
Fahrzeugscheinheft für jedes Fahrzeug einzeln abgesiegelt (gestempelt)
sind.Österreich, Italien, Schweiz und Niederlande erkennen rote Kennzeichen dank
bilateraler Absprachen ohnehin problemlos an. Keine Fälle der Ablehnung sind aus
Luxemburg, England und Spanien bekannt. Die skandinavischen Länder haben sich
der Anerkennung durch Dänemark angeschlossen.Ganz vereinzelt wird von
Schwierigkeiten bei Belgien- und Frankreichfahrten berichtet, die aber eher
darin begründet sind, dass die Behörden vor Ort die 07Nummer nicht kennen
Eine Verwendung des Fahrzeuges für Alltagsfahrten scheidet
somit aus. Absolut tabu sind daher die täglichen Wege zur Arbeit, zum Einkaufen
etc. Sollte man bei der Durchführung einer der vorgenannten
Ausnahmeverordnung nicht entsprechenden Fahrt erwischt werden, so dürfte dies zum
Entzug des Kennzeichens auf Grund der Unzuverlässigkeit des Halters führen.
Zusätzlich ist davon auszugehen, dass das 07-Kennzeichen auch
nie wieder erteilt werden wird.
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7.
Der Vorteile des "07-Kennzeichens".
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- In
Relation zur "normalen" Anmeldung
mehrerer Fahrzeuge ist das 07-Kennzeichen sehr günstig für Besitzer von
Automobil- Sammlungen,
- für
mehrere, registrierte Fahrzeuge wird ein und
dasselbe rote Nummernschild verwendet,
- Nach
Erteilung des Kennzeichens sind die Youngtimer
in den meisten Bundesländern (Ausnahme:
Sachsen) von TÜV und ASU befreit.
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Wie
der beschriebene Bestimmungszweck dieses Kennzeichens
darstellt, darf man mit seinem / seinen Youngtimer/-n
fahren. Man sollte sich jedoch nicht tagtäglich
mit ein- und demselben Fahrzeug auf der Strasse
blicken lassen. Bei Schnee- und Regenwetter sollte
der Oldie sowieso im trockenen stehen. Auch Staufahrten
zur Rush-Hour wirken deplaziert und sollten tunlichst
vermieden werden. Die Fahrt zum Oldtimer-Stammtisch
ist ok, Fahrten zur Freundin oder Arbeit sind es
nicht. Die Routen zur Tankstelle oder Waschbox sind
legitim. Zum Aldi fährt man aber mit diesen
Schildern besser nicht. Das strikte Einhalten der
Straßenverkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbeschränkungen,
bleibt oberstes Gebot. Wer hier sündigt hat
sehr bald mit der zufällig anwesenden Funkstreife
ernsthafte Probleme. Das Kennzeichen ist dann meist
endgültig weg – und es wird stets nur einmal
vergeben. Zusätzlich erforderlich ist das Führen
eines Fahrtenbuchs. Nach den Vorschriften reicht
es aus, dass die unternommenen Fahrten nachträglich
notiert werden. Die Behörde muss sich jedoch
jederzeit die Einsichtnahme in dieses Buch vorbehalten
und darf sich diese Aufzeichnungen bis zu einem
Jahr später noch vorlegen lassen.
Ganz
allgemein gilt: 07-Kennzeichen zählen
auch in den Augen der Polizeibehörden noch
eher zu den Ausnahmeerscheinungen im Straßenbild.
Man fährt quasi „stadtbekannt“ und sollte dementsprechend
auch oldtimergerecht mit seinem Fahrzeug umgehen.
Freuen
wir uns abschließend über die Existenz
dieses Kennzeichens an sich. Nicht zuletzt der Initiative
zahlreicher Oldtimervereine ist es zu verdanken,
dass die bei einigen Versicherern und Zulassungsstellen
vorgebrachte Formel, ein Oldtimer sei erst durch
die verbliebene Reststückzahl von 1.000 Fahrzeugen
laut KBA-Flensburg definiert, nunmehr endgültig
vom Tisch ist.
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